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Verkehrsrecht · Wiesbaden · Bundesweit

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Ihr Recht istunsere Verantwortung

RechtsanwältinSerpil Şahin

Rechtsanwältin Serpil Şahin

Rechtsanwältin

Serpil Şahin

Ich übernehme nur, was ich auch verantworten kann. Deshalb bekommt jeder Fall meine volle Aufmerksamkeit – vom ersten Gespräch bis zum letzten Schritt.

Eine Anwältin – Ein Fall – Eine Ansprechpartnerin

  • 16 Jahre Verkehrsrecht
  • Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
  • Kanzleisitz Wiesbaden · bundesweite Vertretung
  • Berufshaftpflichtversicherung über ERGO
  • Deutsch · Türkçe · English

Ihr Schaden

Was Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zusteht

Versicherungen rechnen selten alle Positionen von sich aus ab. Wir beziffern jede einzelne und machen sie geltend.

  • Reparatur oder WiederbeschaffungReparaturkosten auf Gutachtenbasis oder der Wiederbeschaffungswert beim Totalschaden.
  • WertminderungEin repariertes Unfallfahrzeug ist beim Verkauf weniger wert. Diese Position wird ohne Anwalt oft übersehen.
  • Nutzungsausfall oder MietwagenFür die Dauer von Reparatur oder Ersatzbeschaffung – je nach Fahrzeugklasse meist 23 bis 175 Euro pro Tag.
  • SchmerzensgeldBei Verletzungen. Erste Angebote der Versicherung liegen erfahrungsgemäß deutlich unter dem Durchsetzbaren.
  • Gutachter Ihres VertrauensSie müssen nicht den Sachverständigen der Gegenseite akzeptieren. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.
  • VerdienstausfallBei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit – einschließlich Haushaltsführungsschaden.
  • NebenkostenAbschleppen, An- und Abmeldung, Zulassung, Fahrtkosten zu Behandlungen.
  • AnwaltskostenBei unverschuldetem Unfall trägt sie in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.

In drei Schritten

So läuft es ab

  1. 1

    Sie schildern den Unfall

    Zwei Sätze genügen – per WhatsApp, Telefon oder Formular. Sie müssen nichts vorbereiten.

  2. 2

    Wir prüfen und übernehmen

    Ansprüche, Kostenfrage, Gutachter Ihres Vertrauens. Ab hier sprechen wir mit der Versicherung, nicht Sie.

  3. 3

    Wir rechnen jede Position durch

    Wir beziffern jede Position, setzen Fristen und halten Sie laufend informiert.

Ihre Vorteile

Warum Mandanten sich für uns entscheiden

Eine Anwältin führt Ihren Fall

Vom ersten Kontakt bis zur letzten Zahlung dieselbe Ansprechpartnerin – persönlich erreichbar, auf Deutsch, Türkisch und Englisch.

Der unabhängige Gutachter Ihres Vertrauens

Sie müssen nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren. Ein neutraler Sachverständiger dokumentiert Ihre Ansprüche.

Kostenklarheit vor Beauftragung

Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht in der Regel die Anwaltskosten. Was in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen vorab.

Bundesweit & digital – DE/TR/EN

Ortsunabhängige Abwicklung, Kommunikation auf Deutsch, Türkisch oder Englisch – Antwort in der Regel in 24 h.

Häufige Fragen

Antworten nach dem Verkehrsunfall

Was kostet mich die Beauftragung?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung regelmäßig die erforderlichen Anwaltskosten. Eine Rechtsschutzversicherung ist dafür nicht nötig.

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Nein. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten. Bei eigenem Verschulden hilft eine Rechtsschutzversicherung – wir klären das vorab mit Ihnen.

Darf ich den Gutachter meines Vertrauens wählen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – nicht den der gegnerischen Versicherung.

Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?

In der Regel innerhalb von 24 Stunden. Am schnellsten erreichen Sie uns per WhatsApp.

Vertreten Sie auch bundesweit?

Ja. Die Abwicklung erfolgt digital, sodass wir Sie deutschlandweit vertreten können.

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen – dessen Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Das Versicherungsgutachten fällt erfahrungsgemäß oft niedriger aus.

Darf ich nach dem Unfall einen Mietwagen nehmen?

Bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich ja, für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Wichtig: Der Mietwagen sollte klassengleich oder kleiner sein. Alternativ können Sie Nutzungsausfall geltend machen – wir beraten Sie, was günstiger ist.

Was passiert bei einem Totalschaden?

Beim Totalschaden erhalten Sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs. Zusätzlich können An- und Abmeldekosten, Nutzungsausfall und weitere Positionen hinzukommen. Wichtig: Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht vorschnell an Restwertaufkäufer der Versicherung.

Was ist Nutzungsausfall und wie hoch ist er?

Können Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen und verzichten auf einen Mietwagen, steht Ihnen eine tägliche Entschädigung zu – je nach Fahrzeugklasse meist zwischen 23 und 175 Euro pro Tag, für die Dauer von Reparatur oder Wiederbeschaffung.

Was ist eine Wertminderung?

Auch nach fachgerechter Reparatur ist ein Unfallfahrzeug beim Verkauf weniger wert. Diesen merkantilen Minderwert muss die gegnerische Versicherung bei unverschuldetem Unfall ersetzen – er wird oft „vergessen“, wenn kein Anwalt eingeschaltet ist.

Wie lange dauert die Regulierung?

Einfache Blechschäden sind oft in 4–6 Wochen reguliert. Bei Personenschäden oder strittiger Haftung kann es länger dauern. Wir setzen Fristen und halten sie konsequent nach.

Wie hoch ist mein Schmerzensgeld?

Das hängt von Art und Schwere der Verletzung, Behandlungsdauer und Folgen ab. Orientierung geben Schmerzensgeldtabellen und vergleichbare Urteile. Erste Angebote der Versicherung liegen erfahrungsgemäß deutlich unter dem, was durchsetzbar ist.

Was tun bei Fahrerflucht des Unfallgegners?

Sofort die Polizei einschalten und Beweise sichern (Fotos, Zeugen). Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, springt unter Umständen die Verkehrsopferhilfe ein. Wir prüfen alle Wege für Sie.

Was gilt bei einem Unfall im Ausland oder mit ausländischem Fahrzeug?

Auch hier bestehen Ansprüche – die Abwicklung läuft über das Grüne-Karte-System oder den Regulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung in Deutschland. Die Abwicklung ist komplexer; anwaltliche Hilfe lohnt sich besonders.

Was gilt bei einem Leasingfahrzeug?

Beim Leasing ist der Leasinggeber Eigentümer – Reparatur- und Wertminderungsansprüche stehen teils ihm zu, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld dagegen Ihnen. Wir koordinieren die Ansprüche mit der Leasinggesellschaft.

Was gilt beim Firmenwagen oder Dienstwagen?

Anspruchsinhaber ist in der Regel der Arbeitgeber bzw. Fahrzeughalter. Für Sie persönlich kommen Schmerzensgeld und Verdienstausfall in Betracht. Wir klären die Anspruchslage für alle Beteiligten.

Darf ich die Werkstatt frei wählen oder fiktiv abrechnen?

Ja, Sie wählen die Werkstatt frei. Alternativ können Sie auf Gutachtenbasis „fiktiv“ abrechnen – Ausgezahlt werden dann in der Regel die Netto-Reparaturkosten, ohne dass Sie reparieren lassen müssen. Was sinnvoller ist, hängt vom Einzelfall ab.

Die Versicherung bietet eine schnelle, unkomplizierte Regulierung an – annehmen?

Vorsicht: Schnelle Angebote und „Schadenmanagement“ der gegnerischen Versicherung dienen vor allem dazu, Kosten zu drücken. Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung, bevor alle Ansprüche geprüft sind.

Welche Frist gilt beim Bußgeldbescheid?

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Senden Sie uns den Bescheid daher so schnell wie möglich – wir prüfen Messfehler und Formfehler.

Zahlt die Versicherung meinen Verdienstausfall?

Ja, bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit ist der Verdienstausfall zu ersetzen – auch Haushaltsführungsschaden, wenn Sie den Haushalt nicht versorgen können. Selbstständige können entgangenen Gewinn geltend machen.

Kontakt

Schildern Sie uns Ihren Fall

Sie brauchen nichts vorzubereiten und gehen keine Verpflichtung ein. Zwei Sätze genügen – den Rest klären wir. Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Antwort in der Regel < 24 h
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